Meisterschule zur Vorbereitung auf die MeisterInnen Prüfung im Büchsenmacherhandwerk

Allgemeines

Die Gewerbliche Schule Ehingen bietet bei hinreichender Nachfrage eine Meisterschule zur Vorbereitung auf die MeisterInnen Prüfung im
Büchsenmacherhandwerk an. Inhalt des Kurses sind die fachspezifischen Teile I und II im praktischen und fachtheoretischen Teil der MeisterInnen Prüfung. Die Teile III und IV können bei den örtlichen Handwerkskammern zeitlich unabhängig vom Ehinger Meisterkurs erworben werden.
Die Schule arbeitet eng mit der Handwerkskammer Ulm und der Innung des Büchsenmacherhandwerks zusammen. Der Lehrgang ist völlig unabhängig von der Prüfung, die vor dem Prüfungsausschuss einer Handwerkskammer abgelegt wird. Den LehrgangsteilnehmerInnen steht
es frei, die Prüfung bei der für seinen Heimatort zuständigen Kammer oder bei der Handwerkskammer Ulm abzulegen. In der Regel legen die MeisterschülerInnen die Prüfung vor der Prüfungskommission der Handwerkskammer Ulm ab und fertigen das Meisterstück in den Werkstätten der Schule.
Nicht jede/r BüchsenmacherInnen hat im beruflichen Alltag ausreichend Gelegenheit, die handwerklichen Fertigkeiten zu erhalten oder zu
erweitern, die er während der Ausbildung erworben hat. Für diese Gruppe ist der Lehrgang besonders interessant. Unter Anleitung erfahrener FachlehrerInnen und BüchsenmachermeisterInnen können Fähigkeiten, die zum Herstellen einer modernen Jagdwaffe erforderlich sind, erworben bzw. erweitert werden.

Aufnahmevoraussetzungen

Aufgenommen werden Schüler und Schülerinnen, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur MeisterInnen Prüfung erfüllen. Außer gelernte Büchsenmachergesellen können auch Personen aus anderen metallverarbeitenden Berufen aufgenommen werden. Einschlägige Grundkenntnisse sollten jedoch vorhanden sein. Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Ulm.
Bei Gesellen aus artverwandten Berufen ist eine vorherige Rücksprache mit der HWK unbedingt erforderlich. Die Zulassungsbescheinigung kann nach Unterrichtsbeginn nachgereicht werden.

Meisterprüfung

Der Zulassungsantrag ist bei der Kammer zu stellen, bei der die Prüfung abgelegt werden soll. Alle Fragen, die mit der Zulassung und der Prüfung zusammenhängen, sind zweckmäßigerweise an die Kammer zu richten, bei der die Prüfung abgelegt werden soll.

Zulassung und Prüfungsanforderungen regeln

Die Aufnahme in die Schule begründet keinen Anspruch auf die Zulassung zur Meisterprüfung.

Lehrgangsdauer

Die Schule dauert ca. 6 Monate bei wöchentlich 38 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten). Während der Schulferien in Baden-Württemberg ist auch für die Meisterschule unterrichtsfrei.

Unterbringung

Die Unterbringung auswärtiger Teilnehmer ist möglich. Die Schule ist bei der Quartierbeschaffung gerne behilflich.

Lehrgangskosten

Prüfungsgebühren

Laut Mitteilung der HWK Ulm:
Diese Gebühren sind nur bedingt verbindlich, da hierfür die Handwerkskammer Ulm zuständig ist.

Behilfen

Die MeisterschülerInnen werden vom Arbeitsamt finanziell gefördert, soweit die persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Auskunft erteilt das Arbeitsamt, das für Ihren Wohnort zuständig ist.

Krankenversicherung

Entfallen während der Schulzeit die Arbeitsbezüge, so hat der Betrieb den KursteilnehmerInnen bei der Ortskrankenkasse bzw. Ersatzkasse zum Ende der betrieblichen Tätigkeit als Pflichtmitglied abzumelden. Spätestens 3 Wochen nach diesem Termin kann sich der TeilnehmerInnen bei seiner Krankenkasse zur freiwilligen Weiterversicherung anmelden.
Die Eingruppierung erfolgt zur Mindeststufe einer Tätigkeit ohne Entgelt (§ 13 RVO ).

Lerninhalte

Die Lerninhalte berücksichtigen die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Büchsenmacherhandwerk. (Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 44 vom 13. Oktober 1981)

14 Stunden pro Woche: Vorbereitung zur praktischen Prüfung (Teil I)

24 Stunden pro Woche: Vorbereitung zur Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)

Nächster Kurs: 

Dezember 2023

Anmeldung

Über die Aufnahme als LehrgangsteilnehmerInnen ergeht ein schriftlicher Bescheid. Die Schule behält sich ein Ausleseverfahren vor.