Berufsbild
Im Fachbereich Metall werden innerhalb der Berufsschule und einjährigen Berufsfachschule über 200 Schüler in den nachfolgenden Fachbereichen ausgebildet.
- Berufskraftfahrer/In
- Büchsenmacher/In
- Feinwerkmechaniker/In - Maschinenbau
- Feinwerkmechaniker/In - Werkzeugbau
- Industriemechaniker/In
- Konstruktionsmechaniker/In
- Kraftfahrzeugmechatroniker/In - Personenkraftwagentechnik
- Maschinenbaumechaniker - Maschinenbau
- Maschinenbaumechaniker - Erzeugende Mechanik
- Metallbauer/In - Konstruktionstechnik
- Rollladen und Jalousiebauer
- Werkzeugmechaniker/In
- Zerspanungsmechaniker/In
Bildungsabschlüsse
- Hauptschulabschluss
-
Berufsabschlüsse
- Facharbeiterbrief in den industriellen Metallbrerufen in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern.
- Gesellenbrief in den handwerklichen Metallberufen in Kooperation mit den Handwerkskammern
- Meister/in im Büchsenmacherhandwerk
Einjährige Berufsfachschule
Bildungsziel
Die Mobilität in der Berufs & Arbeitswelt verlangt eine strukturierte berufliche Bildung. Dies erfordert in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) eine möglichst breit angelegte Grundbildung innerhalb eines Berufsfeldes und eine Vertiefung der allgemeinen Bildung, um den zunehmenden theoretischen Anforderungen in den einzelnen Berufen gerecht zu werden. Dies wird in der Einjährigen Berufsfachschule durch die Vermittlung von grundlegenden Fachkenntnissen und Fertigkeiten auf Berufsfeldbreite realisiert. Die Fertigkeiten werden in unseren Schulwerkstätten und Labors vermittelt. Die anschließende Fachstufen in Teilzeitform vermittelt die berufsspezifische Fachbildung. Durch die Schwerpunktbildung werden jedoch bereits in der Einjährigen Berufsfachschule berufsspezifische Inhalte berücksichtigt. Durch ein schulisches Betriebspraktikum wird die Nähe zur beruflichen Praxis und der Einstieg in ein duales Ausbildungsverhältnis erleichtert.
Abschluss und Berechtigung
Die Lehrpläne für die fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung sind mit der Wirtschaft abgestimmt, so dass der Besuch der Einjährigen Berufsfachschule als erstes Ausbildungsjahr auf die Berufsausbildung in einem Beruf des gewählten Berufsfeldes angerechnet wird. Somit berechtigt der Besuch der Einjährigen Berufsfachschule den Schüler ein Ausbildungsverhältnis im 2. Ausbildungsjahr zu beginnen.
Aufnahmevoraussetzungen
- der Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
- Vorvertrag oder schriftliche Ausbildungsplatzzusage
Schulisches Betriebspraktikum
Zur Vertiefung des fachpraktischen Unterrichts wird ein 4 bis 6 wöchiges schulisches Betriebspraktikum durchgeführt. Diese kann auch als Betriebstag (1 Tag pro Woche) organisiert werden.
Hinweis
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt in § 32 eine ärztliche Untersuchung vor Beginn der Berufsausbildung vor. Die einjährige Berufsfachschule ist nach der Anrechnungsverordnung als erstes Asubildungsjahr anzurechnen. Die Schule empfielt daher, durch eine ärztliche Untersuchung die gesundheitliche Berufseignung für Berufe der gewählten Berufsgruppe feststellen zu lassen
Kosten
Schulgeld wird nicht erhoben. Lernmittel werden vom Schulträger zur Verfügung gestellt. Für Lernmittel von geringerem Wert hat der Schüler sebst aufzukommen