Liebe Schüler und Schülerinnen,
Sehr geehrte Eltern,
Damit Sie und wir mehr Sicherheit im Umgang damit haben, stellen wir Ihnen gerne die verschiedenen Merkblätter, die vom Alb-Donau-Kreises im Zusammenarbeit mit dem Land Baden Württemberg erstellt wurden, zur Verfügung.
Weiterhin werden wir in Zukunft diese Seite verwenden, um Sie über die aktuelle Lage zum Thema SARS-CoV 2 an der GBS-Ehingen zu informieren.
Veröffentlichungsdatum
Bezeichnung des Dokuments
04.04.2022
Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Somit entfällt an der Gewerblichen Schule Ehingen die Maskenpflicht. Ein freiwilliges tragen einer Maske zum persönlichen Schutz ist im Hinblick auf die anstehenden Prüfungen jedoch erlaubt und erwünscht.
Nicht entfällt die Testpflicht die gemäß der neunen Corona Verordnung vom 03.04.2022 zwei mal in der Woche durchzuführen sind.
06.01.2022
Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien, d.h. ab 10.01.2022
In der ersten Woche nach den Ferien müssen sich ALLE (Lehrer*innen und Schüler*innen) täglich testen.
Hier gibt es die Ausnahme für Personen die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Da aber inzwischen auch schon Fälle bekannt sind, bei denen geboosterte Personen erkrankt sind, hält es die Schule für sinnvoll, wenn sich alle am Schulleben Beteiligten testen.
In der zweiten Woche wird die Anzahl der Tests wieder auf drei Tests pro Woche reduziert. Dies gilt allerdings weiterhin auch für die geimpften Personen.
17.11.2021
Aufgrund der aktuellen Lage gilt in der gesamtenb Schule, auch im Unterricht ab heute wieder die Maskenpflicht.